[{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"Article","@id":"https:\/\/www.foreverart.at\/194-2\/#Article","mainEntityOfPage":"https:\/\/www.foreverart.at\/194-2\/","headline":"","name":"","description":"[Unternehmer, die nat\u00fcrliche Personen sind, k\u00f6nnen eine Datenbox installieren. Vorl\u00e4ufig, d. h. ab Anfang 2018, gibt es juristische Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Datenbox zu installieren, und nat\u00fcrliche Personen, die Unternehmer sind, geh\u00f6ren dazu. Wenn sie sie nutzen wollen, m\u00fcssen sie einen Antrag stellen. Alle Unternehmer d\u00fcrfen nur eine Datenbox haben, mit Ausnahme von &hellip;<br\/><a href=\"https:\/\/www.foreverart.at\/194-2\/\">Read more <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a>","datePublished":"2021-08-01","dateModified":"2024-02-23","author":{"@type":"Person","@id":"https:\/\/www.foreverart.at\/author\/#Person","name":"","url":"https:\/\/www.foreverart.at\/author\/","identifier":1,"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/1ea551d08e5aaea35ec0edab8371d7eaf798177f38aa8a77e65ff33bf2d8edc8?s=96&d=mm&r=g","url":"https:\/\/secure.gravatar.com\/avatar\/1ea551d08e5aaea35ec0edab8371d7eaf798177f38aa8a77e65ff33bf2d8edc8?s=96&d=mm&r=g","height":96,"width":96}},"publisher":{"@type":"Organization","name":"foreverart.at","logo":{"@type":"ImageObject","@id":"\/logo.png","url":"\/logo.png","width":600,"height":60}},"image":{"@type":"ImageObject","@id":"https:\/\/www.foreverart.at\/wp-content\/uploads\/img_a308898_w2435_t1519935160.jpg","url":"https:\/\/www.foreverart.at\/wp-content\/uploads\/img_a308898_w2435_t1519935160.jpg","height":0,"width":0},"url":"https:\/\/www.foreverart.at\/194-2\/","about":["Firmen"],"wordCount":352,"articleBody":"[Unternehmer, die nat\u00fcrliche Personen sind, k\u00f6nnen eine Datenbox installieren. Vorl\u00e4ufig, d. h. ab Anfang 2018, gibt es juristische Personen, die nicht verpflichtet sind, eine Datenbox zu installieren, und nat\u00fcrliche Personen, die Unternehmer sind, geh\u00f6ren dazu. Wenn sie sie nutzen wollen, m\u00fcssen sie einen Antrag stellen.Alle Unternehmer d\u00fcrfen nur eine Datenbox haben, mit Ausnahme von Steuerberatern, Konkursverwaltern und Rechtsanw\u00e4lten. Diese Personen sind gesetzlich verpflichtet, eine Datenbox zu haben. F\u00fcr die Installation von Datenboxen wurden bisher keine Geb\u00fchren erhoben, weder f\u00fcr obligatorische Datenboxen noch f\u00fcr Datenboxen, die auf Wunsch des Kunden installiert werden.Wer ist berechtigt, die Datenbox zu nutzen?Die Person, die die Mailbox eingerichtet hat, in diesem Fall das Unternehmen. Eine dritte Person, die Zugriff auf das Postfach hat, ist der so genannteAdministrator. Diese Person ist vom Eigent\u00fcmer der Datenbox erm\u00e4chtigt, Eingriffe in den Dateninhalt im Zusammenhang mit Mitteilungen des Innenministeriums an die so genannte berechtigte Person vorzunehmen.Jeder Inhaber einer Datenbox erh\u00e4lt Zugangsdaten, die der Verpflichtung zur Vertraulichkeit und zum Schutz vor Missbrauch unterliegen. Die Zugangsdaten werden dem Kunden vom Innenministerium zur Verf\u00fcgung gestellt, und die Nutzung der Datenbox wird durch das ISDS-Dekret geregelt. In diesem Erlass sind auch die Sicherheitsstandards und die erforderliche technische Ausr\u00fcstung f\u00fcr die Nutzung der Datenboxen festgelegt. Zus\u00e4tzlich zur \u00fcblichen Authentifizierung des Kundenkontos kann eine erweiterte Sicherheitsstufe f\u00fcr die Datenbox verwendet werden.Wie bediene ich eine Datenbox?Eine vom Innenministerium auf Antrag eines Kunden eingerichtete Datenbox kann auf zwei Arten in Betrieb genommen werden. Die betreffende Person erh\u00e4lt die Zugangsdaten f\u00fcr die Datenbox per Post (nur pers\u00f6nliche \u00dcbergabe) oder am Schalter des Czech POINT. In diesem Fall werden die Daten vom System mit Hilfe eines so genannten virtuellen Umschlags erstellt und an die E-Mail-Adresse des Antragstellers gesendet. Der Antragsteller der Datenbox ist verpflichtet, sich innerhalb von 15 Kalendertagen nach deren Einrichtung in die Datenbox einzuloggen. Diese Frist kann um bis zu 10 Tage verl\u00e4ngert werden, allerdings nur, wenn das Paket in diesem Zeitraum bei der Post gelagert und noch nicht abgeholt wurde.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        3.8\/5 - (5 votes)        "},{"@context":"https:\/\/schema.org\/","@type":"BreadcrumbList","itemListElement":[{"@type":"ListItem","position":1,"name":"","item":"https:\/\/www.foreverart.at\/194-2\/#breadcrumbitem"}]}]